DIPL.-ING. WOLFGANG BAUER - MARKTORIENTIERT - UNABHÄNGIG   - UNPARTEILICH - WEISUNGSFREI VON DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER FÜR DIE PFALZ IN LUDWIGSHAFEN AM RHEIN ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG BEBAUTER UND UNBEBAUTER GRUNDSTÜCKE Das Honorar wird in Anlehnung an das Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Nach dem JVEG werden Aufträge von Gerichten an Sachverständige vergütet. Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz von 90 Euro plus MwSt. (= 107,10 Euro incl. MwSt.). Die Nebenkosten werden ebenfalls in Anlehnung an das JVEG berechnet. Der Sachverständige ist berechtigt, Vorauszahlungen auf das Honorar vom Auftraggeber zu fordern. Das Honorar für ein Mietwertgutachten orientiert sich am Verkehrswert des entsprechenden Objektes.