DIPL.-ING. WOLFGANG BAUER
- MARKTORIENTIERT
- UNABHÄNGIG
- UNPARTEILICH
- WEISUNGSFREI
VON DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER
FÜR DIE PFALZ IN LUDWIGSHAFEN AM RHEIN
ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER
SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG
BEBAUTER UND UNBEBAUTER GRUNDSTÜCKE
Das Honorar wird in Anlehnung an das Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz (JVEG)
berechnet. Nach dem JVEG werden Aufträge von Gerichten an Sachverständige vergütet.
Die Honorierung des Sachverständigen erfolgt nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz
von 90 Euro plus MwSt. (= 107,10 Euro incl. MwSt.).
Die Nebenkosten werden ebenfalls in Anlehnung an das JVEG berechnet.
Der Sachverständige ist berechtigt, Vorauszahlungen auf das Honorar vom Auftraggeber
zu fordern.
Das Honorar für ein Mietwertgutachten orientiert sich am Verkehrswert
des entsprechenden Objektes.